Aktualisierung der FwDV 500 – Informationen Anpassung von Dosiswarnschwellen

Aktualisierung der FwDV 500 – Wichtige Informationen für die Anpassung von Dosiswarnschwellen bei unseren Messgeräten für Feuerwehren & Katastrophenschutz

Die jüngsten Änderungen der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“ wurden auf der 50. Sitzung des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) am 16. März 2022 (online) genehmigt. Die Novellierung der FwDV 500 war aufgrund des neuen Strahlenschutzgesetzes, neuer Rechtsvorschriften im Gefahrgutrecht, Änderungen in der Biostoffverordnung und Weiterentwicklungen technischer Standards in der Dekontamination notwendig. Die aktualisierte Vorschrift wurde den einzelnen Ländern, vom jeweils zuständigen Innenministerium, zur Anwendung empfohlen.

Anhebung des Referenzwertes für die effektive Dosis von 15 mSv auf 20 mSv

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Anhebung des Referenzwertes für die effektive Dosis beim Einsatz zum Schutz der Umwelt oder von Sachgütern von 15 mSv auf 20 mSv. Dieser Wert entspricht den aktuellen Vorgaben des Strahlenschutzgesetzes hinsichtlich des Grenzwertes für beruflich exponierte Personen bzw. des Referenzwertes der betroffenen Bevölkerung im Falle einer Expositionssituation. Zudem wurde der Grenzwert für die Vorstellung der betroffenen Einsatzkräfte bei einem ermächtigten Arzt von 50 mSv auf 20 mSv gesenkt. Dosiswarngeräte (Alarmdosimeter) mit dem bisherigen Wert von 15 mSv dürfen weiterhin verwendet werden, jedoch ist eine Anpassung der Geräte an die neuen Referenzwerte innerhalb der nächsten 5 Jahre anzustreben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,  dass aus Sicherheitsgründen bei unseren Dosiswarngeräten die Dosiswarnschwellen ausschließlich von uns als Hersteller geändert werden können.

Unser Service für einen reibungslosen Übergang

Um unseren Kunden einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, bieten wir die Umstellung der zweiten Dosiswarnschwelle von 15 mSv auf 20 mSv zu folgenden Konditionen an:

  • Ohne turnusmäßige Wartung/Kalibrierung (nur Umstellung): 45,- € pro Gerät (ED150 und GPD150GF)
  • Im Zuge einer turnusmäßigen oder vorgezogenen Wartung/Kalibrierung: kostenlos (übliche Kosten für Wartung/Kalibrierung anfallend; ED150: 150,- € / pro Gerät; GPD150GF: 110,- € / pro Gerät)

Die genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Versandkosten und gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Reparaturen erforderlich sind. Sollten diese notwendig sein, erhalten Sie unaufgefordert einen Kostenvoranschlag zur Freigabe. Die Bearbeitungszeit ist in dringenden Fällen im Vorfeld abzuklären, da aufgrund der welt-politischen Situation der Bedarf an Strahlungsmesstechnik sehr hoch ist.

Wir bitten Sie bei Ihren Aufträgen bzw. Bestellungen den gewünschten Wert für die zweite Dosiswarnschwelle des Alarm- bzw. Personendosimeters mitzuteilen, da wir nicht immer aktuell wissen, welches Bundesland inzwischen die novellierte FwDV 500 umgesetzt hat.