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Service

Wir sorgen dafür, dass Sie mit Ihren GRAETZ-Strahlungsmessgeräten einsatzbereit bleiben. Ob bei Feuerwehren oder im industriellen Einsatz: Wir bieten Ihnen Wartungs- und Service-Dienstleistungen rund um Ihre Messgeräte an.

Informationen zu Serviceintervallen für GRAETZ Strahlungsmessgeräte

Für alle Funktionsprüfungen und Servicearbeiten ist die gründliche Kenntnis der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Gerätes erforderlich. Wird bei den Kontrollmessungen ein Fehler festgestellt, der nicht durch den Anwender behoben werden kann, ist das Gerät zur Instandsetzung an uns zurückzusenden. 

Alle 6 Monate sollte zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft die Funktionsfähigkeit des Geräts durch eine Fachkraft (z. B. Wartungsverantwortlicher der ABC-Einheit) überprüft werden. Sollten bei der Überprüfung Fehler oder Beschädigungen festgestellt werden, empfehlen wir dringend, uns das Gerät zur Überprüfung zu senden.

Alle 2 Jahre sind Geräte, die im eichpflichtigen Betrieb eingesetzt werden, zu eichen. Ausnahme: Der Anwender dokumentiert im 6-Monats-Rhythmus die Ergebnisse von Kontrollmessungen mit einem Prüfstrahler und einer geeigneten Prüfvorrichtung zur Verlängerung der Eichgültigkeit. Voraussetzung: Die Ersteichung (Konformitätsbewertung) des Messgeräts erfolgte mit Zuordnung des Prüfstrahlers und der Prüfvorrichtung.

Alle 3 Jahre sollten Geräte im industriellen Einsatz zur Kalibrierung an uns eingesandt werden. Dieses entfällt bei geeichten Geräten.

Alle 5 Jahre müssen Geräte, die bei der Feuerwehr im Einsatz sind, bei uns kalibriert werden.

Alle 6 Jahre sind Geräte bei Inanspruchnahme der Eichgültigkeitsverlängerung mit Prüfstrahler und Prüfvorrichtung durch ein staatliches Eichamt zu eichen. Wir empfehlen in diesem Fall, das Gerät vorher zur Überprüfung und Kalibrierung an uns zu senden.

Entsorgung von Altgeräten

Elektrische bzw. elektronische Altgeräte enthalten oft noch wertvolle Materialien. Sie enthalten aber auch schädliche Stoffe, die für ihre Funktion erforderlich waren. Altgeräte gehören nicht in den Restmüll. Wir nehmen Ihr Altgerät kostenfrei zurück und übernehmen die fachgerechte Entsorgung. Dies gilt für Geräte, die wir seit August 2005 ausgeliefert haben. 

Höchste Präzision bei der Überprüfung & Wartung von Strahlungsmessgeräten 

Für eichpflichtige Messaufgaben bieten wir zertifizierte Geräte an, die von der PTB einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Die Übereinstimmung mit den Anforderungen aus dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), der Mess- und Eichverordnung (MessEV) und mit der in der Bauartzulassung beschriebenen Bauart wird dem jeweiligen Gerät nach einer Produktprüfung mit einer Konformitätsbescheinigung einer national anerkannten Konformitätsbewertungsstelle (Eichamt) sowie einer Konformitätserklärung durch GRAETZ bescheinigt. Als Dienstleistung bieten wir auch die Überprüfung bzw. Wartung der eichpflichtigen Geräte und die anschließende Abwicklung der wiederkehrenden Eichung an.

In einem behördlich genehmigten, speziellen Servicebereich ist uns die Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten an kontaminierten Geräten möglich. Gemäß Strahlenschutzgesetzgebungen (StrlSchG / StrlSchV) und zum Schutz unserer Mitarbeiter müssen diese jedoch als solche vom Versender explizit gekennzeichnet und uns im Vorfeld angezeigt werden.

Die Überprüfung in unserem Hause am Standort Altena in Westfalen erfolgt mit einer behördlich genehmigten Kalibrieranlage für Strahlungsmessgeräte, die mit mehreren Strahlungsquellen 137Cs versehen und auf die nationalen Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zurückzuführen ist.

Stellen Sie jetzt eine Service-Anfrage an uns

Sie haben eine Frage zu unseren Service-Leistungen oder möchten ein Gerät kalbrieren oder reparieren lassen? Dann senden Sie uns jetzte eine Anfrage mit dem folgenden Formular. Sie können aber auch unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten nutzen.