Fristende der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 2 Satz 1 MessEG und Abkündigung von eichfähigen Geräten

Wir möchten unsere Kunden darüber informieren, dass die Übergangsvorschrift gemäß § 62 Absatz 2 Satz 1 MessEG für die Nutzung von Bauartzulassungen im Bereich der Strahlenschutzdosimetrie für Photonen zum 31.12.2024 ausläuft.

Dies betrifft die folgenden eichfähigen Geräte von GRAETZ:

Aus wirtschaftlichen Gründen haben wir uns dazu entschieden, für diese Messgeräte kein nachfolgendes Modul-D-Verfahren zur Erlangung der Baumusterprüfbescheinigung durchzuführen. Das bedeutet, dass wir nach dem Fristende keine Neugeräte mit PTB-Zulassung mehr in den Verkehr bringen werden. Für bereits in Verkehr gebrachte Messgeräte hat das Ende der Übergangsvorschrift keine Relevanz. Diese Geräte können weiterhin gemäß den Vorschriften nachgeeicht werden.

Wir empfehlen unseren Kunden, bis zum Fristende ihren Bedarf zu decken oder einen entsprechenden Lagerbestand aufzubauen. Selbstverständlich werden die genannten Geräte auch ohne PTB-Zulassung weiterhin verfügbar sein. Es ist zudem möglich, dass wir in Zukunft für ein Nachfolgemodell eine Baumusterprüfbescheinigung der PTB erwirken werden.

Bitte leiten Sie diese Information an die zuständigen Personen in Ihrem Hause weiter. Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung.