Baumusterprüfung adé – Warum wir neue Wege in der Strahlungsmesstechnik gehen

Mit dem Auslaufen der Übergangsvorschrift des § 62 Abs. 2 S. 1 MessEG zum 31. Dezember 2024 haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Baumusterprüfbescheinigungen sind seither auf eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren begrenzt – eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist eine vollständige Neuzertifizierung erforderlich, die mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand sowie Bearbeitungszeiten von mehreren Jahren verbunden ist. Für GRAETZ bedeutete das eine nüchterne Kosten-Nutzen-Abwägung – insbesondere im Hinblick auf Geräte, die auf der Geiger-Müller-Technologie basieren: eine bewährte, technologisch aber weitgehend ausgereizte Technologie.

Die Entscheidung: Kein Rückzug, sondern strategische Neuausrichtung

GRAETZ hat entschieden, keine neuen Baumusterprüfungen für Geräte auf Basis der Geiger-Müller-Technologie zu beantragen. Diese Entscheidung ist kein Rückzug aus dem Markt. Sie schafft vielmehr den Freiraum, Ressourcen gezielt in moderne Sensortechnologien zu investieren – Technologien, die höhere Messgenauigkeit, einen breiteren Dynamikbereich und eine bessere digitale Integration ermöglichen.
Ein weiterer Aspekt: Solange eine Baumusterprüfbescheinigung gilt, ist nach deren Erteilung jede Änderung am Gerät ausgeschlossen. Wer auf Zertifizierung setzt, setzt damit auch auf Stillstand in der Produktentwicklung.

Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet

Für Anwender, die nach Mess- und Eichgesetz zertifizierte Geräte benötigen, entstehen keine Versorgungslücken. GRAETZ hat strategische Kooperationen mit Herstellern geschlossen, deren Geräte über gültige Baumusterprüfbescheinigungen verfügen:

  • Für die eichfähige Personendosimetrie steht das DMC 3000 von Mirion Technologies zur Verfügung.
  • Für die eichfähige Ortsdosimetrie das SSM1+ von Seibersdorf Laboratories.

Darüber hinaus gilt: Nicht jeder Anwendungsfall erfordert zwingend ein dem MessEG entsprechendes Gerät. § 90 Abs. 1 StrlSchV erlaubt in vielen Fällen den Einsatz geeigneter Strahlungsmessgeräte – eine Möglichkeit, die in der Praxis häufig kosteneffizienter ist, ohne die Messqualität zu beeinträchtigen.
Alle GRAETZ-Geräte werden weiterhin im Rahmen des bestehenden Qualitätsmanagementsystems gefertigt und kalibriert. Die Kalibrierungen sind auf die nationalen Normale der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt rückführbar.

Bei Fragen zu den Auswirkungen auf Ihre Anwendung sowie zu geeigneten Alternativen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.